Es war damals keine einfache Zeit für die Bauern. Die Gesellschaft war in vier Stände geteilt.
Es gab den Klerus, der sich aus Geistlichen, Pfaffen und Mönchen zusammensetzte, nach den Worten Gottes leben sollte, aber nicht selten seine Zeit mit Frauen, Essen und Trinken verbrachte.
Es folgte der Adel, der die Bauern mit Steuern, Frondiensten und durch Rücksichtslosigkeit das Leben zur Hölle machte.
Der dritte Stand waren die Bürgerlichen, also Handwerker und Stadtleute.
Den vierten Stand bildeten die Bauern.
Zur Zeit Karl des Großen, so um 800, besaßen viele Bauern noch eigenes Land und durften Waffen tragen. Dafür mussten sie auch mit ihrem König in den Krieg ziehen, wenn dieser sie dazu aufforderte. Letztendlich führte diese „ Freiheit" der Bauern dazu, daß viele Höfe verkamen, da die Bauern ihre Zeit auf den Schlachtfeldern verbrachten. Diese Kriegspflicht wollten viele Bauern umgehen. Sie unterstellten sich Adligen, Bischöfen und Klöstern. Die neuen Herren der Bauern übernahmen dem König gegenüber dann die Kriegspflicht der Bauern. Im Gegenzug gaben die Bauern ihren Besitz ab, durften ihr Land zwar weiter bearbeiten, mussten aber jedes Jahr einen Teil ihres Ertrages an den Grundherren abtreten. Diesem waren sie auch zu Frondiensten verpflichtet. Sie waren HÖRIGE BAUERN geworden. Diese Bauern durften wenigstens das von ihnen bebaute Land an ihre Kinder vererben und sie durften vom Grundherren auch nicht vertrieben werden.
Schlechter waren da die LEIBEIGENEN BAUERN dran, die mit Haut und Haaren ihrem Schlechter gehörten. Sie waren rechtlos und wurden behandelt wie Vieh. Leibeigene durften in der Regel nicht ohne Zustimmung ihres Herren heiraten. Ihre Kinder wurden ebenfalls Leibeigene und erbten beim Tod der Eltern nichts.
FREIE BAUERN gab es auch noch. Wenige von ihnen hatten einen eigenen Hof und waren einflussreich. Die meisten Bauern mussten jedoch auch Land vom Grundherren pachten und waren damit auch wieder mit Abgaben und Frondiensten bestraft. Blieben sie auf Grund von Missernten oder anderen Widrigkeiten die Abgaben schuldig, wurden diese erlassen, wenn sie sich „ freiwillig „ in die Leibeigenschaft begaben.
Um FREIE oder HÖRIGE BAUERN in die Leibeigenschaft zu pressen, waren sich Adel und Klerus auch zur Urkundenfälschung nicht zu schade. Plötzlich tauchten Urkunden auf, die irgendwelche Schulden oder eine Leibeigenschaft der Vorfahren belegen sollten. Besonders der Fürstabt des Klosters Kempten tat sich hierin hervor, was bereits im Vorfeld des Bauernkrieges immer wieder zu Unruhen in dieser Gegend führte.
Früher durften Bauern noch Waffen tragen, dies war ihnen von den Herren verboten worden. Nach dem ALTEN RECHT waren die Wälder und die Tiere darin Allgemeingut und für die Bauern zugänglich. Auch dies hatte der Adel im Lauf der Zeit geändert. Feuerholz und die Tiere des Waldes durften von den Bauern nicht mehr genutzt werden. Es kam sogar soweit, dass es Weinbauern verboten war, Vögel die ihre Trauben fraßen zu vertreiben oder gar zu töten.